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Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung

Wir entlasten Sie bei der Trinkwasseruntersuchung, egal ob Sie Hausverwalter, Eigentümer oder Inhaber von Wohnungen sind. Gemeinsam mit unserem Partnerlabor UEG wickeln wir alle mit der Trinkwasseruntersuchung verbundenen Tätigkeiten professionell und rechtssicher für Sie ab. 

Die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung

Die Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung. Der Gesetzgeber richtet sich hierbei an Betreiber und Inhaber von Trinkwassererwärmungsanlagen (Großanlagen). Diese sind dazu verpflichtet, ihre Anlage auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Unser Service umfasst:

trinkwasseruntersuchung

Welche Aufgaben und Pflichten bestehen für Eigentümer, Betreiber und Verwalter?

Gemäß Trinkwasserverordnung musste die Erstbeprobung bestehender Liegenschaften bis zum 31.12.2013 durchgeführt werden. Seitdem müssen die untersuchungspflichtigen Anlagen in einem 3-jährigen Intervall beprobt werden. Die Trinkwasseruntersuchung wird gemäß DIN EN ISO 19458 durchgeführt, wobei das Ergebnis nach Abschluss der Untersuchung an die Nutzer zu übermitteln ist.

Der Prüfbericht ist für zehn Jahre zu archivieren. Das Gesundheitsamt erhält die Laborbefunde nur dann, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in mindestens einer Probe überschritten wird. Infolge der Grenzwertüberschreitung müssen weitere Nachuntersuchungen durchgeführt werden.

Wo werden die Trinkwasserproben entnommen?

Trinkwasserproben auf den Parameter Legionellen werden grundsätzlich am Ausgang des Trinkwassererwärmers (Vorlauf) sowie am Eingang der Zirkulationsleitung, unmittelbar vor der Zirkulationspumpe (Rücklauf), entnommen. Darüber hinaus müssen die jeweils am weitesten entfernten Entnahmestellen eines jeden Steigstranges beprobt werden. 

Wie werden die Probenahmestellen festgelegt?

Die Festlegung der Probenahmestellen treffen unsere gem. VDI 6023, Kat. A zertifizierten Ingenieure anhand der UBA-Empfehlung. Bei großen Trinkwasserinstallationen mit gleichartigem Aufbau der Steigsträngen sind primär die Bereiche zu beproben, in denen Wasser zum Duschen entnommen wird. Der Betreiber/Inhaber der Trinkwasser-Installation entscheidet, ob er eine qualifizierte Person mit der Festlegung der zu untersuchenden Steigstränge beauftragt oder ob er alternativ alle Steigstränge beproben lässt.

Durch die Festlegung der Probenahmestellen durch qualifiziertes Personal verringert sich i.d.R. die Anzahl der insgesamt benötigten Proben. So entsteht ein Kostenvorteil.

„Wir beraten Sie persönlich, individuell und lokal vor Ort.
Mit uns können Sie sich auf einen fairen, erfahrenen Partner verlassen.“

Dipl.-Ing (FH) Petra Viehmann, Prokuristin

Die Probenahmestelle wird vor der Probenentnahme in Abhängigkeit des vorliegenden Werkstoffes zunächst thermisch oder chemisch desinfiziert. Im Anschluss wird die Probe nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch einen zertifizierten Probenehmer entnommen. Dieser kühlt die Probe und bringt sie kurzfristig in ein akkreditiertes Labor. Im Labor wird die Probe auf eine Petrischale (mit Nährboden) gegeben und zehn Tage bei 36°C in einem Klimaschrank gelagert. Schlussendlich wird durch auszählen des Nährbodens ermittelt ob und wie viele Legionellen in der Probe enthalten sind.

Die Probenahme darf nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labors erfolge. Diese Labore werden auf Listen der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemacht. Externe Probenehmer müssen in das Qualitätssicherungssystem des Labors eingebunden sein. In dem Arbeitsblatt twin Nr. 06 des DVGW, Stand November 2011 werden die Anforderungen zur Durchführung der Probenahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen beschrieben. So sind z.B. der Name und die Qualifikation der fachkundigen Person zu dokumentieren, die die Festlegung über die Probe getroffen hat. In Frage kommen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, Fachplaner, Fachinstallateure, Ingenieure und Labormitarbeiter.

Wird bei der orientierenden Untersuchung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser unterschritten, werden keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen im Trinkwasser sind kurzfristig Maßnahmen vom „Unternehmer oder sonstigen Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation (beispielsweise dem Eigentümer oder der Hausverwaltung) zu ergreifen.

Hilfe bei Befunden liefert Ihnen unsere Schwesterfirma Aqua Planung GmbH.

Die Kosten, die durch die jährliche orientierende Legionellenuntersuchung des Trinkwassers anfallen,
können als Teil der Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot per Mail oder Kontaktanfrage an.

 

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