Spezialisiert auf Legionellen
Trinkwasserinstallation – Grundlage der Trinkwasserverordnung
Rechtliche Grundlage

Legionellen und die Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist die rechtliche Grundlage für die Untersuchung auf Legionellen. Hier erklären wir Betreiberpflichten, Intervalle, Maßnahmenwerte und Dokumentation – sachlich und verständlich.

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber bestimmter Trinkwasseranlagen, das Warmwasser regelmäßig auf Legionella untersuchen zu lassen. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Nutzer. Für Hausverwaltungen, Eigentümer und gewerbliche Betreiber bedeutet das konkrete Pflichten – die wir für Sie vollständig organisieren.

Das Wichtigste

Die Pflichten nach Trinkwasserverordnung im Überblick

Wer ist verantwortlich?

Verpflichtet ist der Betreiber der Trinkwasseranlage – bei vermieteten Objekten in der Regel Eigentümer bzw. die beauftragte Hausverwaltung.

Untersuchungsintervalle

Untersuchungspflichtige Anlagen in Wohngebäuden werden mindestens alle drei Jahre beprobt. Bei öffentlichen bzw. gewerblichen Anlagen (z. B. Hotels) in der Regel jährlich.

Technischer Maßnahmenwert

Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml überschritten, sind Maßnahmen einzuleiten und das Gesundheitsamt zu informieren.

Dokumentationspflicht

Die Ergebnisse sind den Nutzern mitzuteilen und zehn Jahre aufzubewahren.

Anerkannte Regeln der Technik

Die Probenahme erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, u. a. DIN EN ISO 19458, durch geschultes Personal.

Akkreditiertes Prüflabor erforderlich

Die Trinkwasserverordnung sieht vor, dass die Analytik durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle erfolgt. Wir organisieren die Untersuchung vollständig für Sie.

Untersuchungspflicht

Wann ist eine Untersuchung Pflicht?

Eine Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht in der Regel bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit mehreren Wohn- oder Nutzungseinheiten. Maßgeblich ist das Zusammentreffen mehrerer Voraussetzungen – Anzahl der Parteien, zentrale Warmwasserbereitung und das Volumen der Anlage.

Welche konkreten Bedingungen erfüllt sein müssen, erläutern wir Schritt für Schritt auf unserer Seite zur Legionellenprüfung.

Voraussetzungen im Detail
Probenahme nach Trinkwasserverordnung

Hinweis

Diese Darstellung gibt allgemeine Informationen zur Trinkwasserverordnung wieder und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich ist stets die jeweils gültige Fassung der Trinkwasserverordnung. Gern prüfen wir anhand Ihrer Objektdaten, ob und in welchem Intervall eine Untersuchung erforderlich ist.

Untersuchungspflicht für Ihr Objekt prüfen lassen

Senden Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts. Wir prüfen Probenahmestellen und Intervalle und übernehmen die komplette Organisation – von der Terminplanung bis zum Prüfbericht.