Die wichtigsten Fragen von Hausverwaltungen, Eigentümern und Betreibern zur Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen – klar und sachlich beantwortet.
Untersuchungspflichtige Großanlagen in Wohngebäuden werden mindestens alle drei Jahre beprobt. Bei öffentlich oder gewerblich genutzten Anlagen – etwa in Hotels, Pflegeheimen oder Kindergärten – ist in der Regel eine jährliche Untersuchung vorgesehen.
Untersuchungspflichtig sind in der Regel vermietete oder gewerblich genutzte Gebäude mit mindestens drei Wohn- oder Nutzungseinheiten, zentraler Trinkwassererwärmung und einer Großanlage (Speicher ab 400 Litern oder mehr als 3 Litern Volumen in den Fließwegen). Treffen alle Punkte zu, ist die Anlage betroffen.
Nur Untersuchungsstellen, die nach § 40 Abs. 1 TrinkwV zugelassen und in der Landesliste des jeweiligen Bundeslandes gelistet sind. Für Hessen führt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege diese Liste (www.hlfgp.hessen.de). Die Ingenieurbüro Brück GmbH ist dort als zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle einschließlich Probenahme geführt. Prüfen Sie bei Angeboten Dritter, ob der Anbieter tatsächlich gelistet ist – Befunde nicht zugelassener Stellen werden vom Gesundheitsamt nicht anerkannt.
Die Untersuchungspflicht setzt eine Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer Vermietung oder sonstigen gewerblichen bzw. öffentlichen Tätigkeit voraus. Wird ein Gebäude ausschließlich von den Eigentümern selbst bewohnt, besteht in der Regel keine Untersuchungspflicht. Sobald auch nur eine Einheit vermietet ist, gilt die Pflicht für die gesamte Anlage.
Der technische Maßnahmenwert beträgt 100 koloniebildende Einheiten (KBE) je 100 Milliliter. Wird er überschritten, sind weitergehende Untersuchungen und Maßnahmen erforderlich und das Gesundheitsamt ist zu informieren.
Verpflichtet ist der Betreiber der Trinkwasseranlage. Bei vermieteten Objekten ist das in der Regel der Eigentümer bzw. die von ihm beauftragte Hausverwaltung. Die organisatorische Umsetzung übernehmen wir für Sie.
Die Kosten hängen vor allem von der Anzahl der Probenahmestellen und der Objektgröße ab. Senden Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts – Sie erhalten ein konkretes, transparentes Angebot.
Wir terminieren die Probenahme mit ausreichend Vorlauf und kündigen den Bewohnern ein festes, kurzes Zeitfenster an – in der Regel rund 30 Minuten (bei großen Liegenschaften entsprechend länger). Das macht den Termin für alle planbar. Die Probenahme erfolgt durch geschultes Fachpersonal und dauert je Entnahmestelle nur wenige Minuten.
Ja. Zusätzlich zum Prüfbericht stellen wir einen fertigen, verständlichen Hausaushang zur Information der Bewohner bereit – Sie müssen nichts selbst formulieren.
Wir informieren Sie über auffällige Ergebnisse im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen, unterstützen bei der Organisation erforderlicher Folgeuntersuchungen und stellen die vollständige Dokumentation bereit. Weitergehende gutachterliche Bewertungen können durch unabhängige Fachstellen erfolgen.
Ja. Wir behalten Ihre Prüfintervalle im Blick und melden uns rechtzeitig zur nächsten turnusmäßigen Untersuchung (Wiedervorlage). So verpassen Sie keine Frist.
Unser Schwerpunkt ist das Rhein-Main-Gebiet rund um Frankfurt – darunter Darmstadt, Wiesbaden, Mainz, Offenbach, Hanau, Bad Homburg, Bad Nauheim und Aschaffenburg – sowie Mittelhessen rund um Gießen und Wetzlar.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns die Eckdaten Ihres Objekts – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.